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Wer zahlt für Testkäufe?

 

 

Testkäufe sind ein wesentlicher Bestandteil eines umfassenden Online-Markenschutzprogramms. Es handelt sich um einen Testkauf, wenn wir Markenprodukte unseres Kunden von Verkäufer:innen kaufen. Dafür gibt es viele Gründe, z. B. um Beweise für eine undichte Stelle in der Lieferkette eines Kunden zu finden, um zu überprüfen, ob Verkäufer:innen gefälschte Produkte anbieten, oder um Informationen über den Standort eines Geschäfts zu sammeln. Auf diese Weise erhalten wir gerichtsverwertbare Beweise über die Herkunft und die Originalität des Produkts, das Verhalten des/der Verkäufer:in usw.

 

Testkäufe liefern uns unschätzbare Informationen, wenn es darum geht, Graumarktler:innen, Betrüger:innen und alle anderen Probleme zu untersuchen, die die Rechte des geistigen Eigentums unserer Kunden verletzen könnten. Schädliche Angebote können aufgespürt und beseitigt werden, um Vertrauens-und Einnahmensverluste zu minimieren und eine einwandfreie Online Marktplatz-Präsenz für unsere Kunden zu gewährleisten.

 

Wie bei allen unseren anderen Dienstleistungen passen wir den Umfang und die Reichweite unserer Testkäufe genau an die Bedürfnisse unserer Kunden an. Das bedeutet, dass auch unsere Honorare immer an das angepasst werden, was Sie uns tatsächlich auftragen.

 

Aber sind es am Ende wirklich Sie, die dafür bezahlen? Nach Ansicht der Gerichte müssen Sie das nicht.

 

 

Rechtlich erstattungsfähig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich mit einem Fall zu befasst, in dem ein Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums, der einen Testkauf in Auftrag gegeben hatte, die rechtsverletzenden Verkäufer:innen auf Schadensersatz sowie auf den Preis für den Testkauf selbst verklagte.

 

Das Gericht kam im April 2021 zu einer Entscheidung und verkündete, dass Inhaber:innen des geistigen Eigentums in der Tat Anspruch auf die Erstattung der Kosten für einen einmaligen Testkauf haben. Verdeckte Testkäufe werden hiermit als legales und notwendiges Mittel angesehen, um das Verhalten von Wettbewerbern aufzudecken.

 

Allerdings kann nicht jeder Kauf als ein fairer Testkauf definiert werden. Es ist verboten, die Konkurrenz mit einem Kauf auszutricksen; wenn Sie beispielsweise bereits wissen, dass eine Verletzung des geistigen Eigentums besteht, ist es nicht erlaubt, etwas zu kaufen, nur um eine Rückerstattung zu erhalten. Außerdem gefährden Sie den gesamten Zweck der Übung, wenn Sie sich während des Kaufs nicht wie "normale" Kund:innen verhalten.

 

Deshalb ist es wichtig, Testkäufe den Expert:innen für Online-Markenschutz zu überlassen. Wenn Sie selbst einen Testkauf durchführen, erfüllen Sie möglicherweise nicht die Kriterien für eine Rückerstattung - oder schlimmer noch: sie sind möglicherweise nicht einmal vor Gericht zulässig. Und das ist wichtig, wenn Sie einen Rechtsstreit gegen Rechtsverletzer:innen führen wollen.

 

 

Geld zurück, Produkt zurück?

Ein anderes deutsches Gericht kam zu einer ähnlichen Entscheidung, wenn auch mit einem wesentlichen Unterschied. Im Jahr 2013 entschied das Landgericht Hamburg, dass der Preis für einen Testkauf nur dann erstattungsfähig ist, wenn auch die gekaufte Ware anschließend wieder zurückgeschickt wird.

 

In diesem Fall wollte ein Markeninhaber den Preis für einen Testkauf zurückerstattet bekommen, den er durchgeführt hatte, um zu beweisen, dass ein Verkäufer bei eBay eine Jacke verkaufte, die die Schutzrechte des Markeninhabers verletzte. Obwohl das Gericht zugunsten des Markeninhabers entschied, bestand es darauf, dass der Preis für den Testkauf nur dann zurückerstattet werden kann, wenn auch die betrügerischen Produkte an den Verkäufer zurückgegeben werden.

 

In einer Berufung an ein höheres Gericht argumentierte der Markeninhaber, dass der Besitz und der Verkauf eines markenrechtsverletzendem Produkts gegen das Gesetz verstößt und die Rückgabe der Jacke an den betrügerischen Verkäufer die sehr reale Gefahr darstellen würde, dass das Produkt wieder in Umlauf kommt.

 

Dieser Argumentation folgend entschied das Oberlandesgericht Hamburg im Jahr 2014, dass eine rechtmäßige Rückerstattung eines Testkaufs nicht von der Rückgabe eines markenrechtsverletzendem Produkts abhängig gemacht werden kann.

 

Acht Jahre später, im Jahr 2018, bestätigte das Landgericht Düsseldorf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg und teilte die Auffassung, dass markenrechtsverletzende Produkte (oder auch andere Produkte) nicht an Verkäufer:innen zurückgegeben werden müssen, um die Kosten des Testkaufs zurückzuerhalten.

 

Eine Höchstgrenze für die erstattungsfähigen Testkaufkosten haben die Gerichte nicht festgelegt. Darüber hinaus haben die Urteile aber die Notwendigkeit erkannt, Dritte (z. B. Online-Markenschutzexpert:innen) zu beauftragen, um den Testkaufprozess ordnungsgemäß durchzuführen und zu dokumentieren.

 

 

Testkäufe & das Recht in Europa

Deutschland ist nicht das einzige Land, in dem der Markenschutz Testkäufe zur Betrugsbekämpfung benutzt. Beispielsweise wurden in Großbritannien nach Testkäufen bei eBay gefälschte Kleidung und Schuhe im Wert von über 1 Million Pfund beschlagnahmt.

 

In ähnlicher Weise meldete Österreich, dass nach Informationskampagnen des österreichischen Zolls weniger gefälschte Produkte entdeckt und beschlagnahmt wurden. Die Kampagnen hoben auch die Nützlichkeit von Testkäufen bei der Erkennung und Bekämpfung von gefälschten Produkten hervor.

 

 

Andere Möglichkeiten, Ihr Geld zurückzubekommen

Der Preis eines Testkaufs ist nicht das Einzige, was Sie von Betrüger:innen zurückverlangen können. Tatsächlich können Sie auch auf Schadensersatz klagen und IP-Verletzer:innen dazu verpflichten, Ihnen das Geld zu geben, das Ihnen rechtmäßig zusteht.

 

Schauen Sie mal, wie Harley-Davidson das gemacht hat.

 

 

Harley-Davidson gegen SunFrog

Harley-Davidson hat SunFrog, einen Print-on-Demand-Dienst, wegen Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen verklagt. SunFrog ermöglicht es Nutzer:innen, verschiedene Produkte wie T-Shirts, Socken und Tassen mit ihren eigenen Designs zu gestalten und bedrucken zu lassen. Leider kann dieses Geschäftsmodell zu einem Hotspot für IP-Verletzungen werden, da sich viele Gestalter:innen nicht einmal bewusst sind, dass die von ihnen verwendeten Designelemente unter dem Schutz der Rechte des geistigen Eigentums einer Marke stehen.

 

Nun, SunFrog kann nicht behaupten, dass sie nichts davon wussten. Sie wurden vor der Verletzung gewarnt und versicherten dem Gericht, dass sie die beanstandeten Listings entfernt haben, als Harley-Davidson 2017 erstmals eine einstweilige Verfügung einreichte.

 

Allerdings waren die Produkte einen Monat später immer noch erhältlich, und SunFrog hat sie sogar in den sozialen Medien beworben und seinen Nutzern beigebracht, wie sie selbst Werbung machen können (genau für Solche Fälle ist übrigens unser Social Media Monitoring da). Darüber hinaus entfernte das Unternehmen neu erscheinende verletzende Einträge nur langsam und wartete oft tagelang, bevor ein markenrechtsverletzendes Produkt tatsächlich von seiner Website gelöscht wurde.

 

Dies fand ein Ende, als das Gericht ein Urteil erließ, das SunFrog die Verwendung von Bildern der Marke Harley-Davidson untersagte und das Unternehmen zur Zahlung von 19,2 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilte.

 

 

IP-Infringements müssen gestoppt werden

Es wird immer schwieriger, IP-Verletzungen zu verhindern. Mit der heutigen Technologie dauert es kaum mehr als eine Sekunde, ein Markenbild auf eine Oberfläche zu kopieren und einzufügen, und zack! ein gefälschtes Produkt ist geboren.

 

 

Dreiteiliges Bild mit unserem Logo, einem weißen T-Shirt und unserem Logo, das auf das T-Shirt kopiert wurde, um den Prozess des Print-on-Demand zu veranschaulichen.

Dreiteiliges Bild mit unserem Logo, einem weißen T-Shirt und unserem Logo, das auf das T-Shirt kopiert wurde, um den Prozess des Print-on-Demand zu veranschaulichen

 

 

Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie dies einfach achselzuckend als unvermeidliche Tatsache hinnehmen müssen. Ganz im Gegenteil. Verletzungen des geistigen Eigentums können und sollten bekämpft werden, denn sie verschwinden nicht von selbst. Und solange sie Dritten wie Kund:innen zur Verfügung stehen, schaden sie weiterhin Ihrem Ruf und Ihrem Gewinn.

 

Die Testkäufe von globaleyez als Teil eines umfassenden Online Markenschutzprogramms haben das Potenzial, gerichtsverwertbare Beweise über die Herkunft eines Produkts und das Verhalten von Verkäufer:innen zu sammeln. Wir können sicherstellen, dass Angebote, die gegen das geistige Eigentum verstoßen, rechtzeitig aufgespürt und bearbeitet werden, so dass der Schaden für Ihre Marke minimiert wird.

 

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns den IP-Verletzungen, die Ihrer Marke schaden, ein Ende setzen

 

 

 

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