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27.09.2023 | letzte Änderung: 23.04.2024 | globaleyez GmbH

 

Können Smileys und Äpfel Trademarks sein?

 

 

Die Welt des IP-Schutzes ist voller Überraschungen. Und nein, dieses Mal meinen wir nicht die böse Überraschung, auf betrügerische Versionen Ihrer eigenen Produkte bei Amazon zu stoßen. Wir sind uns sogar ziemlich sicher, dass Ihnen die folgende Nachricht ein Lächeln entlocken oder Sie zumindest erstaunen wird.

 

 

Gestohlene Smileys

Im Laufe des Sommers 2023 haben Hunderte von deutschen Online-Händler:innen eine Unterlassungsaufforderung von einem Gericht in Florida erhalten. In dem offiziellen Schreiben wird erklärt, dass die Empfänger:innen, zumeist Etsy- und eBay-Verkäufer:innen, durch die Verwendung von Smileys auf ihren Produkten die geistigen Eigentumsrechte von The Smiley Company verletzt haben, und sie werden aufgefordert, dies zu unterlassen.

 

Die meisten Menschen denken nicht darüber nach, bevor sie einen Smiley verwenden. Das ist auch völlig in Ordnung, solange Sie ihn nicht zu kommerziellen Zwecken verwenden. Denn, ob Sie es glauben oder nicht, Smileys sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum der The Smiley Company.


Der erste Smiley wurde in den frühen 1970er Jahren von einem französischen Journalisten entworfen. Das Unternehmen mit Sitz in der englischen Hauptstadt London besitzt heute die Rechte für den Smiley in über 100 Ländern.


Das bedeutet aber nicht, dass Sie niemals einen Smiley auf Ihren Produkten verwenden können. Tatsächlich arbeiten mehrere bekannte Marken, darunter Dr Martens und Tommy Jeans, mit The Smiley Company zusammen und produzieren verschiedene Artikel in Kategorien wie Mode, Haushaltswaren, Accessoires und sogar Lebensmittel und Getränke. Diese Kooperationen werden jedoch alle durch Verträge zwischen den Parteien geregelt.

 

 

Screenshot of smiley.com displaying a still image from a Dr Martens X Smiley commercial

Screenshot von smiley.com, der ein Bild aus einem Dr. Martens X Smiley-Werbespot zeigt

 

 

The Smiley Company ist kein Neuling in Sachen Gerichtsverfahren in Deutschland. In der Vergangenheit hat das Unternehmen mehrere Klagen bei deutschen Gerichten wegen verschiedener Fälle von Trademarkverletzungen eingereicht. Dieses Mal hat sich das Unternehmen nach Ansicht von Expert:innen an ein US-Gericht gewandt, weil Sammelklagen für The Smiley Company einfacher und schneller zu bearbeiten sind.


Im Zeitalter des E-Mail- und SMS-Betrugs fragen sich die Empfänger:innen vielleicht, ob der Brief, den sie erhalten haben, echt ist und ob es nicht das Beste wäre, ihn zu ignorieren. Da The Smiley Company jedoch dafür bekannt ist, Klagen einzureichen, und Verletzungen des geistigen Eigentums keineswegs zum Lachen sind, ist es für Verkäufer:innen am besten, auf Nummer sicher zu gehen und alle Produktangebote zu entfernen, die das geistig geschützte Eigentum von Dritten enthalten. 


Es sei denn, sie haben einen gültigen Vertrag dafür.

 

 

Der Schutz von Äpfeln

Das bekannte Bild von Apple Inc, die Silhouette eines angebissenen Apfels, ist bereits durch das IP-Recht geschützt. Das Unternehmen möchte jedoch seine Symbolik erweitern und hat in der Schweiz das Schwarz-Weiß-Bild eines Granny Smith Apfels als Trademark angemeldet. 


Während mehrere Länder, darunter Japan, Israel und die EU, dem Trademark-Antrag des Unternehmens bereits zugestimmt haben, hat sich die Schweiz bis jetzt zurückgehalten. Das eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat den Antrag zunächst mit der Begründung abgelehnt, dass das allgemeine Bild eines Apfels gemeinfrei ist und nicht durch ein Copyright geschützt werden kann.

Image of a Granny Smith apple

Bild eines Granny Smith Apfels

 

 

Apple zog jedoch vor Gericht und argumentierte, dass es sich um eine künstlerische Darstellung eines Apfels und nicht um ein Bild der eigentlichen Frucht handeln würde. Diesen Sommer entschied das Schweizer Bundesverwaltungsgericht zugunsten des Unternehmens und erlaubte ihm, das gewählte Bild für Ton- und Videoaufnahmen sowie für Filme zu verwenden. Die Begründung lautet, dass das Bild eines Apfels in diesen Umgebungen nicht üblich ist und daher die Verbraucher:innen nicht verwirren würde. Wenn es jedoch um Umgebungen geht, in denen die Abbildung eines Apfels erwartet wird, z. B. in einer Landwirtschaftszeitschrift oder einem Supermarktprospekt, genießt Apple keinen IP-Schutz für dieses Bild.


Die Geschichte könnte noch nicht zu Ende sein, denn das IGE hat noch das Recht, das Urteil anzufechten.

 

 

Fazit

IP-Rechte sind für das Image und den Ruf einer Marke von unschätzbarem Wert. Kein Wunder, dass Unternehmen bereit sind, mit allen Mitteln um die Exklusivrechte für die Verwendung von Logos, Markennamen oder Bildern zu kämpfen. 


Leider ist dieser Kampf nicht damit beendet, dass Sie es endlich geschafft haben, Ihre Kreationen als Marke zu schützen. Vielmehr hat er gerade erst begonnen. Fälscher:innen, Betrüger:innen und Händler:innen, die Ihre Rechte an geistigem Eigentum einfach nicht kennen, werden versuchen, Ihre Marken zu ihrem eigenen Vorteil zu nutzen. 


Lassen Sie nicht zu, dass sie Ihnen Ihre Einnahmen stehlen und Ihren Ruf schädigen. Kontaktieren Sie globaleyez und lassen Sie uns ein umfassendes Online-Markenschutzprogramm für Sie aufstellen!

 

 

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