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Markenschutz für geografisch geschützte Waren?

 

 

Schweizer Taschenmesser sind für ihre Vielseitigkeit bekannt. Sie können als Schraubenzieher, Dosenöffner, Scheren eingesetzt und... können sie in China hergestellt werden?

 

Das Landgericht München I sieht das nicht so.

 

 

Schweizer Taschenmesser “Made in China”?

Ein Händler aus China verkaufte online Souvenir Messer, die dem berühmten Schweizer Taschenmessern zum Verwechseln ähnlich sahen. Rote Farbe? Check. Schweizer Flagge? Check. Herausklappbare, nützliche (oder völlig verblüffende) Werkzeuge? Check. Der einzige Unterschied: ein deutliches "Made in China"-Schild auf der Verpackung.

 

Der Hersteller der originalen Schweizer Taschenmesser war damit nicht recht einverstanden und beschloss, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen.

 

In seinem Urteil erklärte das Landgericht München I, dass der Begriff "Schweizer Taschenmesser" auf eine bekannte geografische Herkunft verweist, die mit einem bestimmten hochwertigen Produkt in Verbindung gebracht wird. Ungeachtet der Tatsache, dass auf dem fraglichen Produkt "Made in China" angegeben war, nutzte es daher den bekannten Namen und den guten Ruf der ursprünglichen Schweizer Taschenmessers aus.

 

 

Ein echtes Schweizer Taschenmesser mit vielen Werkzeugen

Ein echtes Schweizer Taschenmesser mit vielen Werkzeugen

 

 

Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass das Produkt tatsächlich wie ein echtes Schweizer Taschenmesser aussah.

 

 

Geografische und regionale Marken

Schweizer Taschenmesser sind nicht die einzigen Produkte, die durch geografische Angaben geschützt sind. Die EU hat ein ganzes System von geografischen Angaben (g.A.) entwickelt, bei denen "die Qualität, der Ruf oder andere Merkmale eines Produkts mit seinem geografischen Ursprung in Zusammenhang stehen". (aus dem Englischen übersetzt von globaleyez)

 

Dies betrifft vor allem landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Getränke und lokale Spezialitäten. So können beispielsweise der berühmte Nürnberger Lebkuchen (eine besondere Art von Lebkuchen) oder der Berliner Kümmel (ein Kräuterlikör mit charakteristischen Gewürzen) nur in den geografischen Regionen Nürnberg bzw. Berlin hergestellt werden.

 

Im Rahmen der EU werden zwei Hauptkategorien des Schutzes unterschieden: Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützte geografische Angabe (g.g.A.).

 

Bei den g.U. handelt es sich um Erzeugnisse mit dem stärksten Bezug zu einer Region. Um einen solchen Status zu erhalten, muss der gesamte Produktionsprozess in der betreffenden geografischen Region stattfinden, einschließlich der Beschaffung der Zutaten. Bei den g.g.A. ist das Ganze etwas weniger streng geregelt: mindestens eine Stufe des Produktionsprozesses muss in der Region stattfinden. So sind zum Beispiel sowohl Lebkuchen als auch Kümmel g.g.A..

 

Die g.U. und g.g.A. sind aus traditionellen und kulturellen Gründen sehr wichtig. In vielen Fällen sind die lokalen Produkte tief in die Geschichte und Kultur einer Region eingebettet, so dass die lokalen Erzeuger:innen mehr als nur die physischen Zutaten in das berühmte Produkt einbringen. Bei einem Bissen kann man die jahrhundertealten Traditionen und die Kultur einer Region fast schmecken.

 

Aber eine Marke ist nur so stark wie ihr Schutz selbst. Egal, wie viele Zeichen man auf einer Produktverpackung anbringt, sie werden nicht mehr sein als bunte Illustrationen, wenn es nicht jemanden gibt, der dafür sorgt, dass sich alle an die Regeln halten.

 

 

Lebkuchen, gestapelt auf einem Verkaufstisch

 

 

Markenschutz

Marken, die g.U., g.g.A. oder andere durch eine geografische Marke geschützte Produkte herstellen, haben ein vitales Interesse am Schutz dieser Marken. Denn wenn alle chinesischen Hersteller:innen ein Schweizer Taschenmesser oder einen Nürnberger Lebkuchen herstellen können, wird der Wert des Originalprodukts gemindert.

 

Wenn solche Marken in den Markenschutz investieren, schützen sie daher nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Marke und damit auch die Geschichte, das Erbe und die Kultur ihrer Region. Wenn sich Hersteller:innen hinter beliebten lokalen Produkten zusammenschließen, um ihre Marken zu schützen, wird globaleyez zur Stelle sein, um sich dieser neuen Herausforderung zu stellen.

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie wir sicherstellen können, dass Verstöße gegen g.U. oder g.g.A. aufgedeckt und ihre Bedrohung beseitigt wird.

 

 

Marktplatz Monitoring

Unsere leistungsstarken Software-Tools überprüfen über 150 Online-Marktplätze auf unzulässige Produktangebote, die g.U. oder g.g.A. enthalten. Einstellbare Filter, einschließlich des Herkunftsortes, stellen sicher, dass nur relevante Ergebnisse aufgelistet werden.

 

 

Testkauf

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse können wir mit Hilfe eines Testkaufs feststellen, welche Produkte tatsächlich gefälscht sind. Darüber hinaus ist unsere umfangreiche Dokumentation der Testkäufe vor Gericht zulässig, was von unschätzbarem Wert ist, wenn es darum geht, handfeste Beweise für ein Gerichtsverfahren gegen die Betrüger zu sammeln.

 

 

Marktplatz Sales Tracking

Um die kleinen Fische von den großen Playern zu unterscheiden, nutzen wir unser Marktplatz Sales Tracking, um Verkaufswerte und Umsätze zu ermitteln.

 

 

Enforcement

Schließlich sorgt unser Enforcement Service dafür, dass Angebote, die gegen das geistige Eigentum verstoßen, von den Marktplätzen entfernt werden und somit für Kunden nicht mehr verfügbar sind.

 

 

Fazit

Der Schutz von Marken ist ein sehr wichtiger Teil unserer Arbeit als Online Markenschutzexpert:innen Wir freuen uns, dass wir unsere hochgradig skalierbaren Dienstleistungen nun auch Marken anbieten können, die geografisch geschützte Produkte herstellen.

 

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und finden Sie heraus, wie wir unsere Services genau auf die Bedürfnisse Ihrer Marke abstimmen können.

 

 

 

 

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